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Kanzlei Simone Stein

Simone Stein

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Die Kanzleitätigkeit erstreckt sich auf das Individual- und Kollektive Arbeitsrecht.

Ich vertrete Arbeitnehmer in allen Fragen rund um die Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages. Neben der außergerichtlichen Beratung übernehme ich auch die gerichtliche Vertretung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.

  • Dazu gehören insbesondere die richtige Reaktion auf eine Abmahnung,
  • die Beantragung und Dauer von Elternzeit,
  • die Höhe des Elterngeldes,
  • die Geltendmachung von Urlaubs(abgeltungs-)ansprüchen,
  • die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren,
  • Versetzungen,
  • Höhe der Vergütung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen sowie der Zeugnis- und -berichtigungsanspruch.

Betriebsräte unterstütze ich bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben und stehe Ihnen als Beraterin und Sachverständige sowie als Prozeßbevollmächtigte in Beschlussverfahren zur Verfügung.

 

Meine Schwerpunkte im kollektiven Arbeitsrecht sind das

  • Arbeitszeitrecht
  • die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen,
  • die Auswirkungen des demografischen Wandels im Betrieb und seine Chancen,
  • das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie die rechtliche Begleitung beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.